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BVerwG, 04.02.1982 - 9 CB 655.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Zulässigkeit der Berücksichtigung eines noch nicht ernannten Richters im Geschäftsverteilungsplans
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.06.1980 - A 13 K 15/80
- BVerwG, 04.02.1982 - 9 CB 655.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 9 CB 655.80
Grundsätzlich ist nämlich von der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens in der Vorinstanz auszugehen (vgl. u.a. Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - [DVBl. 1981, 493]). - BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78
Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit und …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 9 CB 655.80
Im vorliegenden Fall hätte der Kläger das Ergebnis seiner Nachfrage beim Präsidium des Gerichtes darlegen müssen, ob im Zeitpunkt der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans mit der Besetzung der Stelle des Vorsitzenden Richters in absehbarer Zeit zu rechnen war; in diesem Fall nämlich ist es rechtlich unbedenklich, wenn die zu besetzende Stelle im Geschäftsverteilungsplan ohne Namensnennung ("NN") erscheint (so auch das vom Kläger angeführte Urteil des BGH vom 1. Februar 1979 - 4 StR 657/78 - [NJW 1979, 1052]). - BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK
Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 9 CB 655.80
Grundsätzlich ist nämlich von der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens in der Vorinstanz auszugehen (vgl. u.a. Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - [DVBl. 1981, 493]).